Wie kann ich beim THW Ortsverband Brilon mitmachen?

Mittendrin statt nur dabei im OV Brilon

Helferinnen und Helfer erwecken das THW zu leben. Geräte und Ausstattung wollen fachgerecht bedient werden. So vielfältig wie das THW sind auch seine Möglichkeiten, sich zu engagieren.

Jugendgruppe im Ortsverband Brilon

Für Jugendliche, die Spaß und Spannung lieben, technisch interessiert sind und  dabei auch gute Freunde finden möchten, ist die THW-Jugend genau die richtige Jugendorganisation. Unter dem Motto „Spielend Helfen Lernen“  können Mädchen und Jungen im Alter von 10 bis 17 Jahren in der  THW-Jugend Mitglied werden. Mehr hierzu erfährst du unter: THW Jugend Brilon

Aktiver Dienst

Jeder ab 17 Jahren kann als freiwilliger Helfer im THW mitwirken. Die erste Ausbildungsstufe im THW ist die Einsatzbefähigung. Diese kannst du mit dem Abschluss der Grundausbildung erlangen, die insgesamt etwa 6 Monate dauert. In der Grundausbildung werden Katastrophenschutzwissen und die richtigen Umgänge mit Werkzeugen und Gerätschaften vermittelt. Mit dem Bestehen der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung erlangt der Helferanwärter die Einsatzbefähigung und sein Dienststellungskennzeichen „Ehrenamtlicher Helfer“.

Haben wir dein Interesse geweckt?

Interesse am Umgang mit moderner Technik, dem ehrenamtlichen Arbeiten im Team und dem Helfen anderer Menschen in Notsituationen? Dann komm zum THW! Egal ob in der Verwaltung, als Spezialist für die Rettung aus großen Höhen und Tiefen, als Atemschutzgeräteträger, als Kraftfahrer, Jugendbetreuer oder als Kraftfahrer auf großen Einsatzfahrzeugen. Wir suchen einzigartige Persönlichkeiten die Teil unserer THW-Familie werden möchten. Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht es mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden sich auf dieser Seite.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich aufgenommen werden kann?

Du musst…

  • das 17. Lebensjahr vollendet haben
  • die erforderliche Tauglichkeit besitzen
  • den ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehen
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden sein
  • dich zum demokratischen Rechtsstaat bekennen
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt worden sein, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Aufnahme, Dienstverhältnis und Probezeit

Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen für die Art und Weise, in der Sie Ihren Dienst zu versehen haben. Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen.

Ende des Dienstverhältnisses

Das Dienstverhältnis endet mit der Entlassung oder durch den Tod. Bei Helfern, die nicht mehr aktiv im Katastrophenschutz mitwirken, entfallen die Voraussetzungen für ihre Freistellung vom Wehrdienst. Helferinnen und Helfer im THW können während der sechsmonatigen Probezeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden, ansonsten u.a. bei Wegfall der Aufnahmevoraussetzungen oder bei Dienstpflichtverletzungen. Sie können ferner ihr Dienstverhältnis durch schriftliche Erklärung, die mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende abzugeben ist, beenden.

Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen »kündigen« können.

THW-Ausbildung im Ortsverband Brilon

Ihre Ausbildung liegt uns am Herzen! Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalten eine Grund- und Fachausbildung am Standort. Darüber hinaus erhalten Sie, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.

 

THW-Ausbildung im Ortsverband Brilon

Wie sieht’s aus mit der Unfallversicherung?

Während der Dienstleistung im THW sind Sie gem. §2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch gegen Unfall versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung werden, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

Welche Pflichten habe ich als Helfer/in im THW?

Durch den von Ihnen abgegebenen THW-Aufnahmeantrag und die KatS-Verpflichtungserklärung sind Sie zum Dienst im THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, angeordneten Übungen, den für Ihre Funktion erforderlichen Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen verpflichtet.

Zu Ihren Pflichten gehört u.a. auch, dass Sie…

  • sich über die für Sie maßgeblichen Diensttermine informieren,
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen,
  • die Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten,
  • den dienstlichen Weisungen nachkommen,
  • die Richtlinien für die Beurlaubung und Dienstbefreiung genau befolgen,
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecke
    verwenden,
  • sich in die Helfergemeinschaft einfügen, sich kameradschaftlich verhalten und
    das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen,
  • jede Veränderung in Ihren persönlichen (z.B. Anschriftenänderung,
    Familienstandsänderung, Arbeitgeberwechsel usw.) dem THW unverzüglich
    anzeigen.

Beruf und THW, geht das?

Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Wie und wann endet das Dienstverhältnis?

Das Dienstverhältnis endet mit der Entlassung oder durch den Tod. Bei Helfern, die nicht mehr aktiv im Katastrophenschutz mitwirken, entfallen die Voraussetzungen für ihre Freistellung vom Wehrdienst. Helferinnen und Helfer im THW können während der sechsmonatigen Probezeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden, ansonsten u.a. bei Wegfall der Aufnahmevoraussetzungen oder bei Dienstpflichtverletzungen. Sie können ferner ihr Dienstverhältnis durch schriftliche Erklärung, die mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende abzugeben ist, beenden.

Allgemeines zum Technischen Hilfswerk

Gesetzliche Grundlage für die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im THW ist das »Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk« (THWHelfRG) vom 22. Januar 1990 (BGBl. I §118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3108). Es regelt auch die Rechtsform und die Aufgaben des THW.

Danach ist das Technische Hilfswerk eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit  eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des  Innern.

Es hat folgende Aufgaben:

  1. Technische Hilfe im Zivilschutz
  2. Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung im Ausland
  3. Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und
    Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr
    zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.

…und seiner Mitwirkung im Katastrophenschutz. 

Die Mitwirkung des THW im Katastrophenschutz richtet sich nach dem Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 25. März 1997 (BGBl. 1 S.726). Vorschriften über die Freistellung der Helfer vom Wehrdienst enthält das Wehrpflichtgesetz (WPflG).